Die Förderung der Wirtschaft wird durch Erleichterungen und Finanzieren neuer Investitionen umgesetzt.

Rechtssubjekte, die ihre Geschäftstätigkeit registrieren, bekommen zahlreiche Erleichterungen:

  • volle Befreiung der Gemeindegebühr für Anbringung des Firmenschilds;
  • Erstattung der Gerichtskosten für die Gründung des Geschäftssubjektes und für die Eintragung in das Firmenbuch der juristischen Personen;
  • Erstattung zweckgebundener Abgaben und Dienstleistungen für Stromanschluss;
  • Erstattung zweckgebundener Abgaben und Arbeiten und Dienstleistungen für Wasser- und Kanalisationsanschlussgebühren;
  • Erstattung bezahlter Gebühren für Einholung der Raumordnungsgenehmigung, der Baugenehmigung und Nutzungsgenehmigung fürs Objekt;
  • Erstattung für gebrauchten Strom und für Wasserverbrauch in der Höhe der Preisdifferenz  für Strom und Wasserverbrauch, die eine juristische Person im Vergleich zu einem Haushalt zu bezahlen hat;
  • Erstattung für die Anstellung einer arbeitslosen Person;
  • Erstattung für Steuerabgaben und Beiträge zum Gehalt, entstanden während des Mutterschutzurlaubs;
  • Gelderstattung für neue Investitionen zur Anschaffung fester Mittel nach Geltendmachung der Anrechte auf maximale Befreiung in der Steueranzeige für voriges Jahr, durch Minderung der Besteuerungsgrundlage für den Einlagebeitrag, gem. dem Einkommensteuergesetz Brčko Distrikt BuH;
  • Erstattung für einen Teil der Kosten für verschiedene Lizenzen und Zertifikate.

Damit eine Firma das Recht auf Erleichterungen geltend machen könnte, muss sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • dass sie gem. den Vorschriften in Brčko Distrikt BuH gegründet und registriert wird,
  • dass sie ihren Sitz auf dem Gebiet Brčko Distrikt BuH hat,
  • dass wenigstens 50% aller Mitarbeiter auf unbefristete Zeit ihren Wohnsitz in Brčko Distrikt BuH haben;
  • dass sie ihre Steuerpflichten, Steuerpflichten für Steuern und Beiträge für Gehälter und Pflichten aus dem Pachtvertrag für Geschäftsräume und öffentliche Flächen im Eigentum von Brčko Distrikt BuH, sowie Gemeideabgaben und Nebenkosten beglichen hat
  • dass sie wegen der Anstellung der Personen ohne geschlossenen Werkvertrag nicht bestraft worden ist.
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